1. Allgemeines

Spätestens mit Auftragserteilung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. In unseren Angeboten sind - sofern schriftlich nicht anders vereinbart - stets sämtliche Messenebenkosten, wie Standmiete, Stromanschluss, Wasseranschluss, Kommunikationsanschluss und Abhängungen usw., nicht enthalten. Diese werden über den Messeveranstalter direkt abgerechnet. Planänderungen werden nach der 3. Änderung mit einer Pauschale von € 25,– je Änderung berechnet. Ab dem Aufbaudatum werden Änderungen am Standlayout nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz € 50,–) ausgeführt. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben mit allen Rechten Eigentum des Vermieters, auch dann, wenn die Pläne an den Mieter übergeben wurden. Für in der Grundausstattung enthaltene, vom Aussteller nicht benötigte Gegenstände werden keine anteiligen Mietrückzahlungen geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden. Alle gelieferten Teile sind gemietet. Das Mietgut wird in der Regel mehrfach verwendet und ist daher nicht immer neuwertig.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind - sofern schriftlich nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

3. Kündigung eines Vertrages

Der Vertrag ist für beide Teile während der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund kündbar. Wir haben das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise mit oder ohne befreiende Wirkung für uns zu den gleichen Bedingungen von einem Dritten erfüllen zu lassen. Werden uns Kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt, können wir die Erfüllung bzw. weitere Erfüllung des Vertrages von einer kostendeckenden Vorauszahlung, unbeschadet weitergehender Rechte, abhängig machen. Bei Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wird der vereinbarte Preis zzgl. Mwst. wie folgt fällig:

• Rücktritt bis zu 90 Tage
   vor Veranstaltung: 30 %
• Rücktritt bis zu 30 Tage
  vor Veranstaltung: 50 %
• Rücktritt bis zu 14 Tage
  vor Veranstaltung: 80 %
• Rücktritt zu einem noch
  späteren Zeitpunkt: 100 %

Entstandene Kosten für Fremdleistungen sind zusätzlich zu erstatten.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Wenn Aufträge kürzer als 3 Wochen vor Beginn einer Messe erteilt werden, wird ein Bearbeitungsaufschlag von 20% auf den Standgrundpreis berechnet. Bei Rückfragen und Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an 2-FAIR, Telefon (02196) 88 40 494.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers abgeschlossen, die Kosten für die Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandart trifft der Auftraggeber. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei uns. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transport-Ausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten - gehören, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort uns und der Transportgesellschaft schriftlich zu melden. Falls bestellte Elemente nicht mehr vorrätig sein sollten, behalten wir uns vor, Vergleichbares oder qualitativ Höherwertiges zu liefern.

6. Gewährleistung

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Bei Vermietung von Beleuchtungen übernehmen wir keine Gewährleistung für die Leuchtmittel. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens 12 %, zu berechnen und alle offen stehenden - auch gestundeten Rechnungsbeträge - sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen. Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% des Gesamtforderungsbetrages sind bei Auftragserteilung fällig. Restforderung wird bei Lieferung o. Übergabe durch Scheck fällig. Mit der Produktion kann erst nach Eingang der Zahlung begonnen werden. Das Risiko für Produktionsverzug / Unerfüllbarkeit aufgrund verspäteten Zahlungseingangs trägt der Auftraggeber.

8. Haftung

Der Mieter trägt die unbedingte Haftung für die gemieteten Gegenstände und verpflichtet sich, den im Vertrag festgesetzten Warenwert bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung unverzüglich zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Dritte und höhere Gewalt. Der Mieter verpflichtet sich, die genannten Mietgegenstände, einer pfleglichen Behandlung entsprechend, in voll funktionsfähigem Zustand an uns termingerecht zurückzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe oder einer Rückgabe in nicht funktionsfähigem Zustand, ist der Mieter verpflichtet, den Mietzins für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe, bzw. für den zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Mietsache nötigen Zeitraum, weiterhin an uns zu bezahlen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch bei vertraglich vereinbarter Abholung durch den Vermieter, soweit diese aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann. Schäden am Standbau sowie Diebstahl von Teilen müssen sofort bei Bekannt werden an 2-FAIR gemeldet werden. Beschädigte Wände werden zum Stückpreis von € 145,– in Rechnung gestellt. Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchsicher. Die Bestellung einer Standbewachung ist daher dringend anzuraten. Es wird dem Aussteller ebenfalls dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache, als auch Ausstellungsstücke o.Ä. in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. € 500,– je m2 Standbau). Der Vermieter haftet zu keinem Zeitpunkt für am Stand hinterlassene Gegenstände. Durch den Mieter dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen an der Mietsache vorgenommen sowie die Wände nicht beklebt, benagelt oder auf andere Weise beschädigt werden. Montage von Bildern und Grafiken nur nach Rücksprache mit der Messebaufirma. Das Entfernen von Kleberückständen wird dem Mieter nach Aufwand in Rechung gestellt. Für auf dem Messestand verbliebene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Schlüssel verbleiben für die Dauer der Mietzeit beim Mieter. Für das Öffnen von Kabinen etc. aufgrund von vergessenen oder verlorenen Schlüsseln nach der Standübergabe wird dem Mieter eine Pauschale von € 50,– in Rechnung gestellt. Verloren gegangene Schlüssel werden mit € 50,– je Stück in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller unserer Forderungen an den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei uns. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wermelskirchen.

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